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Prämienverbilligung 2027: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie?

Alles zur individuellen Prämienverbilligung (IPV) 2027: Anspruch, Einkommensgrenzen nach Kanton und Antragsverfahren.

Prämienfuchs Redaktion

Prämienverbilligung 2027: Wer hat Anspruch und wie beantragt man sie?

Die Krankenkassenprämien steigen, und für viele Haushalte werden sie zur ernsthaften finanziellen Belastung. Zum Glück gibt es die individuelle Prämienverbilligung (IPV). In diesem Artikel erklären wir, wer Anspruch hat, wie hoch die Beiträge sind und wie du die IPV beantragst.

Was ist die Prämienverbilligung?

Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein gesetzlicher Anspruch gemäss KVG (Krankenversicherungsgesetz). Bund und Kantone stellen jedes Jahr Milliarden Franken bereit, um Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen bei den Krankenkassenprämien zu entlasten.

Wichtig: Die IPV ist keine Sozialhilfe und kein Almosen. Es ist ein Recht, das dir zusteht, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Rund ein Viertel der Schweizer Bevölkerung bezieht IPV.

Wer hat Anspruch?

Der Anspruch richtet sich primär nach deinem steuerbaren Einkommen und Vermögen. Die genauen Grenzen sind kantonal unterschiedlich. Grundsätzlich gilt:

  • Personen und Familien mit tiefem bis mittlerem Einkommen
  • Junge Erwachsene in Ausbildung
  • Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (automatischer Anspruch)
  • Sozialhilfebezüger (automatischer Anspruch)

Einkommensgrenzen nach Kanton (Richtwerte 2027)

Die folgenden Werte sind ungefähre Richtwerte für eine Einzelperson. Die tatsächlichen Grenzen hängen von weiteren Faktoren ab (Zivilstand, Kinderzahl, Vermögen).

KantonMax. steuerbares Einkommen (ca.)Besonderheit
Zürich (ZH)ca. CHF 54’000Automatische Prüfung via Steuerdaten
Bern (BE)ca. CHF 42’000Antrag nötig, Online-Portal verfügbar
Waadt (VD)ca. CHF 48’000Automatische Berechnung
Genf (GE)ca. CHF 50’000Subsides automatisch, eigenes Portal
Luzern (LU)ca. CHF 40’000Antrag bei Ausgleichskasse
St. Gallen (SG)ca. CHF 38’000Antrag bei SVA
Aargau (AG)ca. CHF 44’000Antrag nötig
Tessin (TI)ca. CHF 46’000Hohe Prämien, grosszügigere Grenzen

Hinweis: Diese Werte sind Richtwerte. Familien mit Kindern haben höhere Einkommensgrenzen. Prüfe die genauen Bedingungen bei deinem Kanton.

Wie hoch ist die Verbilligung?

Die Höhe der IPV ist abhängig von:

  • Deinem Einkommen und Vermögen
  • Deinem Kanton
  • Deiner Familiensituation (Alleinstehend, Paar, mit Kindern)
  • Dem Alter (Kinder und junge Erwachsene erhalten teilweise höhere Beiträge)

Die Verbilligung kann von wenigen hundert bis über tausend Franken pro Jahr betragen. In einigen Kantonen deckt die IPV bei tiefen Einkommen die Prämie vollständig ab.

So beantragst du die Prämienverbilligung

Kantone mit automatischer Prüfung

In einigen Kantonen (z.B. Zürich, Waadt, Genf) wird der Anspruch automatisch anhand deiner Steuerdaten geprüft. Du erhältst dann eine Verfügung per Post, wenn du anspruchsberechtigt bist.

Trotzdem prüfen: Auch in diesen Kantonen kann es Fälle geben, in denen du den Anspruch separat geltend machen musst, zum Beispiel bei einer wesentlichen Einkommensveränderung.

Kantone mit Antragsverfahren

In den meisten Kantonen musst du die IPV aktiv beantragen. So gehst du vor:

  1. Antragsfrist beachten: Je nach Kanton ist der Antrag bis Ende März oder Ende Juni einzureichen.
  2. Antragsformular ausfüllen: Online über die kantonale Ausgleichskasse oder per Papierformular.
  3. Unterlagen beisteuern: Steuererklärung, aktuelle Versicherungspolice, allenfalls Lohnausweis.
  4. Bescheid abwarten: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 4–8 Wochen.
  5. Auszahlung: Die IPV wird meist direkt an deine Krankenkasse überwiesen und von der Prämie abgezogen.

Häufige Fragen zur IPV

Muss ich die IPV jedes Jahr neu beantragen?

Das ist kantonsabhängig. In Kantonen mit automatischer Prüfung nicht. In Kantonen mit Antragsverfahren meist ja, ausser du beziehst bereits Ergänzungsleistungen.

Zählt mein Vermögen?

Ja, in den meisten Kantonen wird neben dem Einkommen auch das Vermögen berücksichtigt. Wer ein hohes Vermögen hat, kann trotz tiefem Einkommen keinen Anspruch haben.

Kann ich die IPV rückwirkend beantragen?

In der Regel nur innerhalb des laufenden Jahres. Verpasste Antragsfristen können zum Verlust des Anspruchs führen. Darum: frühzeitig beantragen.

Erhalte ich die IPV auch als Selbständige/r?

Ja, auch Selbständige haben Anspruch. Massgebend ist das steuerbare Einkommen gemäss Steuererklärung.

Prämienverbilligung und Kassenwechsel

Die IPV ist unabhängig von deiner Krankenkasse. Wenn du die Kasse wechselst, wird die Verbilligung automatisch auf die neue Kasse übertragen. Du musst die kantonale Ausgleichskasse allerdings über den Wechsel informieren.

Spartipp: Kombiniere die IPV mit einem Kassenwechsel zu einer günstigeren Prämie. So sparst du doppelt. Nutze unseren Prämienvergleich, um die günstigste Kasse zu finden.

Fazit

Die Prämienverbilligung ist ein wichtiges Instrument, das vielen zusteht, aber nicht von allen genutzt wird. Prüfe deinen Anspruch noch heute. Selbst wenn du knapp über der Grenze liegst, kann sich ein Antrag lohnen, da sich die Grenzen jedes Jahr ändern.

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