Krankenkassen-Glossar
Alle wichtigen Begriffe rund um die Schweizer Krankenversicherung – verständlich erklärt. Von Franchise bis Prämienverbilligung.
B
Bonusversicherung
Die Bonusversicherung ist ein Versicherungsmodell, bei dem die Prämie sinkt, wenn Versicherte keine Leistungen beanspruchen, und steigt bei Leistungsbezug.
Mehr erfahrenBundesamt für Gesundheit (BAG)
Das BAG ist die Schweizer Bundesbehörde, die unter anderem die Krankenkassenprämien genehmigt und das Gesundheitssystem beaufsichtigt.
Mehr erfahrenF
Franchise
Die Franchise ist der jährliche Betrag, den Versicherte selbst bezahlen, bevor die Krankenkasse Kosten übernimmt.
Mehr erfahrenFreie Arztwahl
Die freie Arztwahl ermöglicht es Versicherten im Standardmodell, jeden zugelassenen Arzt und jedes Spital ohne Überweisung direkt aufzusuchen.
Mehr erfahrenG
Generika
Generika sind wirkstoffgleiche Nachahmerpräparate von Originalmedikamenten, die in der Schweizer Grundversicherung bevorzugt erstattet werden.
Mehr erfahrenGesundheitsprüfung
Die Gesundheitsprüfung ist eine medizinische Risikoabklärung, die bei Abschluss einer Zusatzversicherung verlangt wird.
Mehr erfahrenGrundversicherung (OKP)
Die Grundversicherung (OKP) ist die obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz, die allen Personen einen einheitlichen Leistungskatalog garantiert.
Mehr erfahrenH
Hausarztmodell
Das Hausarztmodell ist ein alternatives Versicherungsmodell, bei dem Versicherte zuerst ihren Hausarzt konsultieren und dafür Prämienrabatte erhalten.
Mehr erfahrenHMO-Modell
Das HMO-Modell ist ein alternatives Versicherungsmodell, bei dem Versicherte sich zuerst an ein HMO-Zentrum wenden und dafür Prämienrabatte erhalten.
Mehr erfahrenK
Komplementärmedizin
Die Komplementärmedizin umfasst alternative Heilmethoden wie Akupunktur und Homöopathie, von denen einige seit 2017 in der Grundversicherung gedeckt sind.
Mehr erfahrenKopfprämie
Die Kopfprämie ist das Schweizer System der einkommensunabhängigen, pro Person erhobenen Krankenkassenprämie.
Mehr erfahrenKostenbeteiligung
Die Kostenbeteiligung umfasst alle Kostenanteile, die Versicherte in der Grundversicherung selbst tragen: Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag.
Mehr erfahrenKrankenkassenprämie
Die Krankenkassenprämie ist der monatliche Betrag, den Versicherte an ihre Krankenkasse für die Grundversicherung bezahlen.
Mehr erfahrenKündigungsrecht
Das Kündigungsrecht regelt, wann und wie Versicherte ihre Krankenkasse in der Grundversicherung wechseln können.
Mehr erfahrenKVG (Krankenversicherungsgesetz)
Das KVG ist das Bundesgesetz über die Krankenversicherung, das die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz regelt.
Mehr erfahrenP
Prämienregion
Die Prämienregion bestimmt die Höhe der Krankenkassenprämie basierend auf dem Wohnort innerhalb eines Kantons.
Mehr erfahrenPrämienverbilligung (IPV)
Die individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein staatlicher Zuschuss für Personen mit bescheidenem Einkommen zur Reduktion der Krankenkassenprämien.
Mehr erfahrenS
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist die 10-prozentige Kostenbeteiligung, die Versicherte nach Erreichen der Franchise selbst tragen.
Mehr erfahrenSpezialitätenliste (SL)
Die Spezialitätenliste ist das offizielle Verzeichnis aller Medikamente, die von der Schweizer Grundversicherung vergütet werden.
Mehr erfahrenSpitalzusatzversicherung
Die Spitalzusatzversicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung, die bei Spitalaufenthalten bessere Unterbringung und freie Arztwahl ermöglicht.
Mehr erfahrenStandardmodell
Das Standardmodell ist das klassische Versicherungsmodell der Grundversicherung mit voller freier Arztwahl und ohne Einschränkungen.
Mehr erfahrenSwissDRG (Fallpauschale)
SwissDRG ist das Schweizer Fallpauschalensystem zur Abrechnung stationärer Spitalleistungen in der Grundversicherung.
Mehr erfahrenU
Unfalldeckung
Die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über den Arbeitgeber versichert sind, ausgeschlossen werden.
Mehr erfahrenUnterschied KVG und VVG
KVG und VVG sind die zwei Gesetzesgrundlagen der Schweizer Krankenversicherung – für die obligatorische Grundversicherung bzw. für Zusatzversicherungen.
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